Viele Menschen, häufig auch Kinder und Jugendliche, leiden unter den sog. vulgären Warzen. Hierbei handelt es sich um eine durch Viren bedingte, gutartige Hauterkrankung, die insbesondere in Feuchtbereichen, z. B. im Schwimmbad, übertragen wird.
Warzen sind fast immer harmlos und stören allenfalls kosmetisch. Sofern eine Entfernung überhaupt angezeigt und sinnvoll ist, kann diese in örtlicher Betäubung auf verschiedene Art und Weise erfolgen (Abkratzung, Ausschneidung) Man unterscheidet verschieden Warzenarten. Zum Beispiel sind Warzen bei Kindern oft vorübergehend und nicht zwingend chirurgisch zu entfernen, es sei denn, sie bereiten Schmerzen oder sind entzündet. Im Zweifelsfall sollte ein Hautarzt zu Rate gezogen werden, um die Hautveränderung zu beurteilen.
Manche Hautveränderungen gelten nicht als Krankheit. Die Entfernung ist dann, wenn sie aus kosmetischen Gründen erfolgen soll, vom Patienten zu zahlen. Bitte fragen Sie nach den Kosten für solche Eingriffe.